Müllers Gasthof Großerkmannsdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weitere Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedarf der vorherigen schriftliche Zustimmung des Hotels. 3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung , wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1.Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunde (gleich wie) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. 3.Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. 4.Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate. 5.Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung der Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1.Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen des Hotels die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3.Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben. 4.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5.Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind 10 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäische Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. 6.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. 8.Die Preise in unserem Restaurant sind in der aktuellen Speise-/Getränkekarte ausgewiesen und zur sofortigen Zahlung fällig. Für mitgebrachte Speisen oder Getränke wird ein angemessenes Teller-/Korkgeld (in Höhe des für die Warengruppe durchschnittlichen Aufschlages) berechnet.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen eines Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 2.Sofern zwischen Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zu vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Leistungsverzug des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 3.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4.Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 75% für Halbpensions- und 65% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2.Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: -höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. -Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. -ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. 4.Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5.Bei berechtigten Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden grundsätzlich ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung ist bei entsprechender Verfügbarkeit aber möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht. 3.Eine voraussichtliche Anreise nach 19.00 Uhr ist dem Hotel mitzuteilen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Hotel (auch im seinem Interesse) nach 19.30 Uhr über noch nicht belegte Zimmer frei verfügt, wenn das Hotel keine anders lautende Anreiseinformation des Kunden erhalten hat. 4.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1.Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2.Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber EUR 3000,00, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,00. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 2500,00 im Hotelsafe (gegen Gebühr) aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel gegenüber Anzeige Macht (§ 703 BGB). 3.Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4.Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 5.Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel empfiehlt den Kunden die Nutzung der Weckfunktion der Telefonanlage. 6.Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder Dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3.Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4.Es gilt deutsches Recht. 5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzliche Vorschriften. 6.Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Radeberg OT Großerkmannsdorf im Januar 2012
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